Kfz-Sachverständigenbüro für Schäden und Bewertung

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Sachverständigen

Unfallgutachten

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Jährlich passieren über zwei Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen. Glück, wenn es nur beim Blechschaden bleibt. Und dennoch, wenn Sie unverschuldet in einen Zusammenstoß oder Auffahrunfall verwickelt wurden, sollten Sie den Schaden möglichst schnell und ohne Verzögerung von neutraler Seite feststellen lassen, damit Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen können. Hierbei haben Sie das Recht einen Sachverständigen Ihres Vertrauens einzuschalten. Keinesfalls sollten Sie sich auf Angebote des gegnerischen Versicherers einlassen auf einen Sachverständigen zu verzichten oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen der Versicherung durchführen zu lassen. Wir als unabhängige Kfz-Sachverständige stellen weit mehr als nur die reinen Reparaturkosten fest. Zum einen ist das Gutachten Garant für nachvollziehbare Aussagen über unfallbedingte Schäden falls es später zu Streitfragen kommen sollte. Zum anderen ermitteln wir die merkantile Wertminderung, dies ist die Schadensersatzposition, die der Unfallverursacher zahlen muss, weil der entstandene Fahrzeugschaden selbst bei perfekter Reparatur den möglichen Verkaufserlös des Fahrzeugs deutlich mindern wird.
Auch bei älteren Fahrzeugen ist diese merkantile Wertminderung möglich und liegt bei Neufahrzeugen meist deutlich über 10 Prozent des Unfallschadens. Jedes Jahr verzichten viele Autofahrer unwissentlich so auf mehrere hundert Euro Wertminderung!

Wertgutachten

Sie haben ein wertvolles Fahrzeug z.B. einen Oldtimer und benötigen den Marktwert zur Einstufung in die Versicherungsprämie.
Sie fahren ein getuntes Fahrzeug und wünschen eine Ermittlung des genauen Wiederbeschaffungswertes?
Benötigen Sie den Nachweis über den Fahrzeugwert für das Finanzamt? Weil Sie z.B. als Unternehmer Ihr Fahrzeug in den Betrieb hinein- oder wieder herausnehmen möchten? Dann lassen Sie sich von unserem Sachverständigen beraten und ein professionelles Wertgutachten erstellen.

Reparaturbestätigung

Sie haben Ihr Fahrzeug nach einem Unfall in Eigenregie fertig repariert? Dann benötigen Sie eine Reparaturbestätigung um der gegnerischen Versicherung zu beweisen, dass Ihr Fahrzeug wieder repariert ist. Erst nach erfolgreicher Durchführung der Reparatur erhalten Sie den Nutzungsausfall von der gegnerischen Versicherung erstattet!
Oder stellen Sie sich folgendes vor:
Sie haben Ihr Fahrzeug in Eigenregie repariert, aber keine Reparaturbestätigung erstellen lassen. Nach kurzer Zeit wird Ihr Fahrzeug an derselben Stelle wieder beschädigt. Wie wollen Sie beweisen, dass der alte Schaden jemals repariert wurde, wenn Sie keinen Nachweis über die Durchführung der Reparatur haben.

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